§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlichen, bzw. elektronischen Verträge zwischen willensKRAFT GmbH (nachfolgend „willensKRAFT“), und dem Patienten, oder Kunden (nachfolgend „Leistungsempfänger“). Abweichende AGB nationaler und internationaler Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden erfordern eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung per Brief, oder Fax. Mündliche Aussagen sind nicht verbindlich.

Die vorliegenden AGB gelten spätestens mit Inanspruchnahme der ersten Leistung als akzeptiert.

§ 2 Leistungen

Die erbrachte Leistung erfolgt unter Maßgabe, den Leistungsempfänger ganzheitlich zu behandeln. Die Linderung oder Beseitigung bestehender Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln angestrebt. Im Vordergrund ist die Ursache der Beeinträchtigungen zu behandeln, bzw. das mit dem Leistungsempfänger vereinbarte individuelle Ziel zu erreichen.

Die durch willensKRAFT durchgeführten Leistungen erfolgen nach Absprache mit dem Leistungsempfänger. Dieser verpflichtet sich alle zur Erbringung der Leistung relevanten Informationen selbstständig und wahrheitsgetreu anzugeben, insbesondere Fragen die seine Person, den Verlauf der Leistung oder seine Gesundheit betreffen.

Eine langfristig erfolgreiche Betreuung erfordert die Mitarbeit und Eigenverantwortung des Leistungsempfängers. willensKRAFT ist berechtigt, die Leistung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere wenn der Leistungsempfänger erforderliche Maßnahmen verweigert oder erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und dadurch die erfolgreiche Erbringung der Leistung verhindert.

Findet die Leistung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung statt, entbindet der Leistungsempfänger willensKRAFT von der Schweigepflicht gegenüber dem behandelnden Arzt für den Fall, dass Rücksprachen zur Optimierung der Leistungserbringung notwendig werden.

Bei Verordnungen der Unfall- und gesetzlichen Krankenkassen richtet sich die Dauer eines Termins nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkassen.

§ 3 Preise

Die gültige Preisliste ist als Aushang in der Praxis und auf der Internetseite von willensKRAFT zu finden und gelten bei Inanspruchnahme der Leistung als akzeptiert.

Bei Terminserien gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der ersten Behandlung gültig ist für die gesamte Terminserie. Bei ärztlichen Verordnungen entspricht eine Terminserie der Anzahl der verschriebenen Einheiten.

Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, sich über die aktuell gültigen Preise zu Informieren bevor eine Terminserie begonnen wird.

§ 4 Bezahlung

Die Kosten der Leistung sind in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Rechnung und anschließender Überweisung, per Rechnung und angebotenem Zahlungsdienstleister oder per Kartenzahlung. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Ist der Leistungsempfänger mit seinen Verpflichtungen im Rückstand ist willensKRAFT berechtigt die Leistungserbringung umgehend einzustellen. Dadurch entstandene Kosten werden dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt und ggf. entstandene Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

§ 4.1 Internet-Angebote

Bei Inanspruchnahme von Leistungen welche durch willensKRAFT über Internet-Plattformen angeboten werden findet die Bezahlung gemäß der angeboten Zahlungsdienstleister statt.

§ 4.2 gesetzliche Zuzahlung

Leistungen bei denen eine Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkassen zu Grunde liegt, sind gemäß 32 Absatz 2 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V Zuzahlungspflichtig.

Die Zuzahlung setzt sich aus €10 Verordnungsgebühr zusätzlich 10% der verschriebenen Leistungskosten zusammen und ist in vollem Umfang zum ersten Termin der Verordnung per Kartenzahlung vor Ort zu leisten.

Bei frühzeitigem Behandlungsabbruch hat der Leistungsempfänger Anspruch auf Erstattung der zu viel geleisteten Zuzahlung.

§ 5 Termine

Der Leistungsempfänger verpflichtet sich vereinbarte Termine wahrzunehmen. Sollte ein vereinbarter Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin beleghaft telefonisch auf dem dafür eingerichteten Anrufbeantworter, oder per E-Mail unter Angabe des Namens des Leistungsempfängers, Behandlungsdatums und der Uhrzeit abzusagen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Leistungsempfänger verantwortlich.

§ 5.1 Ausfallgebühr

Für nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine, ohne Beleg einer Absage auf dem dafür eingerichteten Anrufbeantworter oder einer E-Mail, hat der Leistungsempfänger den Ausfall in Höhe der in der Preisliste ausgewiesenen Ausfallgebühr zu begleichen. Der Leistungsempfänger erhält hierzu eine gesonderte Rechnung.

§ 5.2 Empfangsbestätigung

Leistungsempfänger auf Grundlage einer Verordnung der Unfall- und gesetzlichen Krankenkassen verpflichten sich den Empfang der Leistung, am Tag der Leistung, mit einer Unterschrift zu bestätigen. Kommt der Leistungsempfänger dieser Pflicht nicht nach, gilt der Termin als versäumt und wird gemäß § 5.1 privat in Rechnung gestellt.

§ 6 Verspätungen

Verspätungen die durch den Leistungsempfänger verursacht sind begründen keine Nachleistungspflicht durch willensKRAFT. Bei Verspätungen durch den Leistungsempfänger verkürzt sich die Dauer des Termins entsprechend. Überschreitet die Verspätung des Leistungsempfänger 15 Minuten gilt der Termin als versäumt und wird gemäß § 5.1 privat in Rechnung gestellt.

§ 7 Rücktritt des Leistungsempfängers

Sollte der Leistungsempfänger mit den Leistungen bei willensKRAFT während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er von dem Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt berechtigt nicht die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Bereits erfolgte Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen.

Der Rücktritt ist ausschließlich in schriftlicher Form, spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin, an willensKRAFT zu richten.

§ 8 Rücktritt der willensKRAFT GmbH

willensKRAFT ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn sich der Leistungsempfänger entgegen der vorliegenden AGB verhält. Die bereits erfüllten Leistungen sind unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden welche durch die Nichterfüllung des Leistungsempfängers entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

§ 9 Leistungserbringung und Schadensersatzanspruch

willensKRAFT verpflichtet sich die mit dem Leistungsempfänger vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Der Leistungsempfänger hat diesbezüglich keinen Schadensersatzanspruch.

§ 10 Haftungsausschluss

willensKRAFT schließt jegliche Haftung für Schäden am Leistungsempfänger aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Leistungsempfängers entstehen. willensKRAFT haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig durch Mitarbeiter von willensKRAFT verursacht. Ebenfalls wird die Haftung durch Diebstahl oder ähnlichem ausgeschlossen.

Aussagen die durch Mitarbeiter von willensKRAFT getätigt werden, beruhen auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, kann willensKRAFT nicht gewährleisten die aktuellste, oder aktuell Beste Aussage getroffen zu haben.

§ 11 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise

Der Leistungsempfänger wird schriftlich per Aushang in der Praxis oder auf der Internetseite über Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibung oder Preise informiert. Der Leistungsempfänger kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Andernfalls gelten etwaige Änderungen als anerkannt.

§ 12 Sonstiges

Der Leistungsempfänger bestätigt mindestens das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und voll geschäftsfähig zu sein. Ist der Leistungsempfänger minderjährig oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig, bedarf es der Zustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

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